WIE IST DER AKTUELLE STAND?
Die Weiterleitungsverträge der Mittel zwischen den Projektbeteiligten wurden im August 2022 durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) genehmigt. Das Staatliche Baumanagement Region Nordwest (SB RNW) konnte im September 2022 somit offiziell vom Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) mit der baufachlichen Beratung des Projektes beauftragt werden.
Da das SB RNW nun tätig werden kann, bauen die Projektbeteiligten gerade gemeinsam die Strukturen auf, die notwendig sind, um die baulichen Maßnahmen weiter zu konkretisieren. Das SB RNW bereitet die Ausschreibungsverfahren für die Fachplanungen vor, die die Maßnahmen dann ausgestalten werden.
Der Fokus aller Projektbeteiligten liegt derzeit auf der Planung und Durchführung der Anpassungsmaßnahmen für Gewässer und Ufer, Wegebau und Leitsystem sowie klimaresiliente Gehölzentwicklung, sowohl im Eversten Holz als auch im Schlossgarten. Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen ist gegeben und kann nun konkretisiert werden.
Wenn Bauplanung und Kosten feststehen und vom Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften geprüft wurden, können die Mittel abgerufen werden. Erst dann kann der bauliche Anpassungsprozess losgehen. Ein nicht abgestimmter vorzeitiger Maßnahmenbeginn könnte zu einer Nichtbewilligung der Mittel führen und das Projekt somit gefährden.
Die erste Projektphase ist erfolgreich abgeschlossen. Diese diente der Verankerung des Projekts in der Öffentlichkeit/in der Wahrnehmung der Stadtgesellschaft sowie dem Aufbau von öffentlicher Reichweite, um über Projektziele und das Projektgeschehen zu informieren. Dieser Prozess schreitet weiter voran und wird stetig ausgebaut.
Dazu entstanden auch die „Häufig gestellten Fragen“ (FAQs auf der Website), anhand derer die Bürger:innen einen ersten Einblick in den Ablauf, die Hintergründe und die weiteren Schritte des Projekts erhalten können. Innerhalb dieser Phase konnten auch wichtige Ergebnisse für eine kulturwissenschaftliche Forschung gesammelt werden, welche als Grundlage für geplante Hands-On-Stationen und eine Wanderausstellung gilt.
Durch den hohen administrativen Aufwand und durch die Verpflichtung Bundesbau- und Vergaberecht einzuhalten, hat es Verzögerungen im Ablauf gegeben. Diese betreffen alle 148 geförderten Projekte des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“.